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DEBrillVerfMAusbVIn Kraft

BrillVerfMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Brillenoptik/zur Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Brillenoptik/zur Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik

Ausfertigung: 2002-07-18BGBl I 2002, 2740Original ansehen

BrillVerfMAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Brillenoptik/zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.07.2002. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9 — Nichtanwendung von Vorschriften

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass alte Regeln für die Ausbildung zum Beruf 'Brillenoptikschleifer' nicht mehr gelten. Stattdessen gelten neue Regeln für den Beruf 'Verfahrensmechaniker für Brillenoptik'. Die alten Ausbildungspläne und Prüfungen werden nicht mehr benutzt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende, Ausbilder und Prüfungsstellen im Bereich Brillenoptik.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender, der früher 'Brillenoptikschleifer' gelernt hat, wird jetzt nach den neuen Regeln zum 'Verfahrensmechaniker für Brillenoptik' ausgebildet.

Begriffe

Berufsbilder:
Beschreibungen, was man in einem Beruf lernt und können muss.
Berufsbildungspläne:
Pläne, die zeigen, wie die Ausbildung abläuft und was unterrichtet wird.
Prüfungsanforderungen:
Regeln, was in einer Prüfung abgefragt wird und wie sie bewertet wird.
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