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DETierSchNutztVIn Kraft

TierSchNutztV – Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

Ausfertigung: 2001-10-25BGBl I 2001, 2758Original ansehen

TierSchNutztV – Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.10.2001. Der Text hat 43 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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