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DEEinglMindVIn Kraft

EinglMindV – Verordnung über die Mindestanforderungen an die Vereinbarungen über Leistungen der Eingliederung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Verordnung über die Mindestanforderungen an die Vereinbarungen über Leistungen der Eingliederung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Ausfertigung: 2004-11-04BGBl I 2004, 2768Original ansehen

EinglMindV – Verordnung über die Mindestanforderungen an die Vereinbarungen über Leistungen der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.11.2004. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6 — Mitteilungspflicht

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Wenn eine Gemeinde, ein Kreis oder ein Bezirk mit jemandem eine Vereinbarung über Hilfen zur Eingliederung trifft, muss sie der Arbeitsagentur wichtige Informationen weitergeben. Diese Informationen können Folgen für die betroffene Person haben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Gemeinden, Kreise und Bezirke, die Vereinbarungen über Eingliederungshilfen abschließen, sowie die Arbeitsagentur und Menschen, die solche Hilfen erhalten.

Ein Beispiel

Eine Stadt erfährt, dass eine Person, die Eingliederungshilfe bekommt, plötzlich einen Job gefunden hat. Die Stadt muss das der Arbeitsagentur melden, weil es Auswirkungen auf die Hilfe haben kann.

Begriffe

Eingliederungsleistungen:
Hilfen, die Menschen dabei unterstützen, Arbeit zu finden oder in den Alltag zurückzukehren, z. B. durch Beratung oder Kurse.
Rechtsfolgen:
Die Auswirkungen, die eine bestimmte Information nach dem Gesetz hat, z. B. ob jemand weniger oder keine Hilfe mehr bekommt.
erheblich:
Wichtig oder entscheidend für eine bestimmte Entscheidung.
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