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DEKAPrüfbVIn Kraft
KAPrüfbV – Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen
Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen
KAPrüfbV – Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.07.2013. Der Text hat 53 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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