StAuskV – Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung
Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung
StAuskV – Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.11.2007. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Anwendungsvorschrift
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel bestimmt, ab wann neue Vorschriften für verbindliche Auskünfte des Finanzamts gelten. Es gibt zwei Stichtage: einmal ab September 2017 und einmal ab Januar 2023. Welche Fassung der Regeln gilt, hängt davon ab, wann der Antrag beim Finanzamt eingereicht wurde.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen.
Ein Beispiel
Ein Unternehmer stellt im Oktober 2017 einen Antrag auf verbindliche Auskunft. Für ihn gelten die Regeln in der Fassung vom Juli 2017. Ein anderer stellt den Antrag im Januar 2023 – für ihn gelten die neuen Regeln vom Dezember 2022.
Begriffe
- Verbindliche Auskunft:
- Eine schriftliche Antwort des Finanzamts, wie es eine bestimmte steuerliche Frage beurteilt. Die Antwort ist für das Finanzamt bindend.
- Finanzbehörde:
- Das Finanzamt oder eine andere staatliche Stelle, die für Steuern zuständig ist.
- Fassung (eines Gesetzes):
- Die Version eines Gesetzes oder einer Regel, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig ist.
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