Zurück zu Gesetzen
DEUrhG§127aAbs3BekIn Kraft

UrhG§127aAbs3Bek – Bekanntmachung nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes

Bekanntmachung nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes

Ausfertigung: 2005-09-19BGBl I 2005, 2795Original ansehen

UrhG§127aAbs3Bek – Bekanntmachung nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.09.2005. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt