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DEUrhG§127aAbs3BekIn Kraft
UrhG§127aAbs3Bek – Bekanntmachung nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes
Bekanntmachung nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes
UrhG§127aAbs3Bek – Bekanntmachung nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.09.2005. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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