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AuslPflKrGewQSG – Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland

Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland

Ausfertigung: 2021-07-11BGBl I 2021, 2754, 2801Original ansehen

AuslPflKrGewQSG – Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.07.2021. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Erteilung von Nutzungsberechtigungen für das Gütesiegel

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer ein Gütesiegel für die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland vergeben darf. Eine bestimmte Stelle prüft, ob Arbeitgeber die Anforderungen erfüllen, bevor sie das Siegel nutzen dürfen. Das Bundesministerium für Gesundheit muss zustimmen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Organisationen, die Pflegekräfte aus Ländern außerhalb der EU anwerben, sowie private Personalvermittler.

Ein Beispiel

Ein Pflegeheim möchte Pflegekräfte aus den Philippinen einstellen. Es bewirbt sich bei der Erteilungsstelle für das Gütesiegel und muss nachweisen, dass es faire Arbeitsbedingungen bietet.

Begriffe

Gütesiegel:
Ein Zeichen, das zeigt, dass etwas bestimmte Qualitätsstandards erfüllt.
Drittstaaten:
Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören.
Leistungserbringer nach dem Vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch…:
Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime, die Leistungen für die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung erbringen. Genauere Regeln stehen in diesen Gesetzesbüchern.
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