KaFbMstrV 2020 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
KaFbMstrV 2020 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2019. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, was in Teil I der Meisterprüfung für Karosserie- und Fahrzeugbauer geprüft wird. Der Prüfling muss zeigen, dass er wichtige Arbeiten in diesem Beruf perfekt beherrscht. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem Projekt mit Gespräch und einer praktischen Aufgabe.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk ablegen wollen.
Ein Beispiel
Ein Prüfling baut eine komplette Fahrzeugkarosserie um oder repariert sie. Danach erklärt er in einem Gespräch, warum er bestimmte Materialien oder Methoden gewählt hat.
Begriffe
- Meisterprüfungsprojekt:
- Eine große, praktische Aufgabe, die der Prüfling selbstständig plant und durchführt, um sein Können zu zeigen.
- Fachgespräch:
- Ein Gespräch mit den Prüfern, in dem der Prüfling seine Arbeit erklärt und Fragen beantwortet.
- Situationsaufgabe:
- Eine praktische Aufgabe, bei der der Prüfling eine typische berufliche Situation lösen muss, z. B. eine Reparatur.
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