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DEKaFbMstrV 2020In Kraft

KaFbMstrV 2020 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

Ausfertigung: 2019-12-17BGBl I 2019, 2836Original ansehen

KaFbMstrV 2020 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2019. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, was in Teil I der Meisterprüfung für Karosserie- und Fahrzeugbauer geprüft wird. Der Prüfling muss zeigen, dass er wichtige Arbeiten in diesem Beruf perfekt beherrscht. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem Projekt mit Gespräch und einer praktischen Aufgabe.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk ablegen wollen.

Ein Beispiel

Ein Prüfling baut eine komplette Fahrzeugkarosserie um oder repariert sie. Danach erklärt er in einem Gespräch, warum er bestimmte Materialien oder Methoden gewählt hat.

Begriffe

Meisterprüfungsprojekt:
Eine große, praktische Aufgabe, die der Prüfling selbstständig plant und durchführt, um sein Können zu zeigen.
Fachgespräch:
Ein Gespräch mit den Prüfern, in dem der Prüfling seine Arbeit erklärt und Fragen beantwortet.
Situationsaufgabe:
Eine praktische Aufgabe, bei der der Prüfling eine typische berufliche Situation lösen muss, z. B. eine Reparatur.
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