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DERDGIn Kraft

RDG – Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Ausfertigung: 2007-12-12BGBl I 2007, 2840Original ansehen

RDG – Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.12.2007. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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