SVBezGrV 2020 – Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020
SVBezGrV 2020 – Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2019. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, bis zu welchem Einkommen im Jahr 2020 Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Alles, was darüber verdient wird, ist beitragsfrei. Es gibt unterschiedliche Grenzen für West- und Ostdeutschland sowie für zwei Arten der Rentenversicherung.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ein Beispiel
Ein Angestellter in Westdeutschland verdient 7.000 Euro im Monat. Von seinem Gehalt werden nur auf 6.900 Euro Rentenbeiträge gezahlt. Die restlichen 100 Euro sind beitragsfrei.
Begriffe
- Beitragsbemessungsgrenzen:
- Das ist der maximale Betrag vom Einkommen, auf den Rentenbeiträge gezahlt werden müssen.
- Allgemeine Rentenversicherung:
- Die normale gesetzliche Rentenversicherung für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Knappschaftliche Rentenversicherung:
- Eine besondere Rentenversicherung für Bergleute und einige andere Berufsgruppen.
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