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DEBBesG§78Abs2Bek 2019In Kraft

BBesG§78Abs2Bek 2019 – Bekanntmachung nach § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes

Bekanntmachung nach § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes

Ausfertigung: 2019-12-17BGBl I 2019, 2859Original ansehen

BBesG§78Abs2Bek 2019 – Bekanntmachung nach § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.2019. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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