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BMELBGebV – Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

Ausfertigung: 2021-07-13BGBl I 2021, 2874Original ansehen

BMELBGebV – Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.07.2021. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Höhe der Gebühren und Bestimmung der Auslagen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wie hoch Gebühren und Auslagen sind, die das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für bestimmte Leistungen verlangt. Die genauen Beträge stehen in einem Verzeichnis. Dort steht auch, wann jemand keine Gebühren oder Auslagen zahlen muss.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die Leistungen vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in Anspruch nehmen.

Ein Beispiel

Ein Landwirt beantragt eine Genehmigung für den Bau eines neuen Stalls. Dafür muss er eine Gebühr zahlen. Wie hoch die Gebühr ist, steht im Gebühren- und Auslagenverzeichnis.

Begriffe

Gebühren- und Auslagenverzeichnis:
Eine Liste, in der steht, wie hoch die Gebühren und Auslagen für bestimmte Leistungen sind.
Auslagen:
Kosten, die zusätzlich zu den Gebühren entstehen, zum Beispiel für Porto oder Gutachten.
Gebühren- und Auslagenbefreiung:
Bestimmte Fälle, in denen jemand keine Gebühren oder Auslagen zahlen muss.
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