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DEZStVBetrVIn Kraft

ZStVBetrV – Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Ausfertigung: 2005-09-23BGBl I 2005, 2885Original ansehen

ZStVBetrV – Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.09.2005. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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