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DEBADVIn Kraft
BADV – Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen
Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen
BADV – Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.12.1997. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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