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DEDHMGIn Kraft

DHMG – Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Ausfertigung: 2008-12-21BGBl I 2008, 2891Original ansehen

DHMG – Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.12.2008. Der Text hat 22 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9 — Ehrenamtliche Tätigkeit

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Die Personen im Kuratorium und im wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Historischen Museums arbeiten ohne Bezahlung. Sie bekommen aber ihre Reisekosten und andere Ausgaben zurück.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Mitglieder des Kuratoriums und des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“.

Ein Beispiel

Ein Mitglied des Beirats fährt von München nach Berlin zu einer Sitzung. Die Fahrkarte und das Hotel zahlt es erst selbst. Später bekommt es das Geld vom Museum zurück.

Begriffe

Kuratorium:
Eine Gruppe von Personen, die eine Einrichtung berät oder beaufsichtigt.
wissenschaftlicher Beirat:
Eine Gruppe von Fachleuten, die mit ihrem Wissen berät.
unmittelbare Bundesverwaltung:
Behörden und Einrichtungen, die direkt zum Bund gehören und deren Regeln hier gelten.
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