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GFABPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Ausfertigung: 2016-12-13BGBl I 2016, 2909Original ansehen

GFABPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.12.2016. Der Text hat 21 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Handlungsbereiche

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, welche Themen in der Prüfung für die Fortbildung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ geprüft werden. Es geht um vier große Bereiche, die alle mit der Unterstützung von Menschen zu tun haben. Die Hilfe soll sich immer an den Bedürfnissen der einzelnen Person orientieren.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die Prüfung für diese Fortbildung ablegen wollen, sowie die Prüferinnen und Prüfer, die die Prüfung durchführen.

Begriffe

Handlungsbereiche:
Das sind die verschiedenen Themen oder Aufgabenfelder, die in der Prüfung abgefragt werden.
personenzentriert:
Die Unterstützung oder Planung richtet sich nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen einer einzelnen Person.
Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben:
Es geht darum, Menschen dabei zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden oder im Berufsleben mitzumachen, zum Beispiel nach einer Krankheit oder Behinderung.
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