PostbankLEntgV – Postbankleistungsentgeltverordnung
Postbankleistungsentgeltverordnung
PostbankLEntgV – Postbankleistungsentgeltverordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.12.2007. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 9 — Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, was passiert, wenn Beamtinnen oder Beamte wegen Krankheit oder anderer Gründe, die sie nicht selbst verschuldet haben, weniger als drei Monate arbeiten konnten. Dann gibt es keine neue Bewertung ihrer Leistung. Stattdessen wird die letzte Bewertung übernommen oder eine Standard-Bewertung vergeben.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder ähnlicher Gründe nicht genug arbeiten konnten.
Ein Beispiel
Eine Beamtin ist sechs Monate krankgeschrieben. Da sie in dieser Zeit weniger als drei Monate gearbeitet hat, gibt es keine neue Leistungsbewertung. Stattdessen gilt ihre letzte Bewertung weiter.
Begriffe
- Dienstunfähigkeit:
- Wenn jemand wegen Krankheit oder anderer gesundheitlicher Gründe nicht arbeiten kann.
- Zielbewertung oder Leistungsbeurteilung:
- Eine offizielle Einschätzung, wie gut jemand seine Arbeit erledigt hat.
- Beurteilungszeitraum:
- Ein festgelegter Zeitraum, in dem die Leistung bewertet wird, z. B. ein Jahr.
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