TrZollV – Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
TrZollV – Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.08.2009. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 21 — Beförderung von Waren in der Truppenverwendung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt es, dass bestimmte Waren für ausländische Streitkräfte oder ihre Mitglieder auch von Personen transportiert werden dürfen, die normalerweise dafür keine Erlaubnis haben. Das gilt aber nur, wenn die Waren im Besitz der Streitkräfte oder ihrer Mitglieder sind. Der Transport in andere EU-Länder ist davon ausgenommen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die Waren für ausländische Streitkräfte, deren Hauptquartiere oder Mitglieder transportieren, sowie gewerbliche Unternehmen, die Tabak, Alkohol oder alkoholhaltige Getränke befördern.
Ein Beispiel
Ein Freund eines Soldaten transportiert Kisten mit Ausrüstung für die ausländische Einheit. Das ist erlaubt, solange die Kisten offiziell der Einheit gehören. Wenn er aber Zigaretten oder Bier transportieren würde, müsste das ein Unternehmen machen.
Begriffe
- Truppenverwendung:
- Damit sind Waren gemeint, die für ausländische Streitkräfte oder ihre Mitglieder bestimmt sind oder von ihnen genutzt werden.
- mittelbarer Besitz:
- Die Ware gehört offiziell den Streitkräften oder ihren Mitgliedern, auch wenn sie gerade von jemand anderem aufbewahrt oder transportiert wird.
- gewerbliche Unternehmen:
- Firmen, die beruflich Waren transportieren, z. B. Speditionen oder Lieferdienste.
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