VAFreistV 1994 – Verordnung zur Freistellung von Versicherungsunternehmen von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Verordnung zur Freistellung von Versicherungsunternehmen von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
VAFreistV 1994 – Verordnung zur Freistellung von Versicherungsunternehmen von der Aufsicht nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.10.1994. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt: Eine bestimmte Versicherung in Niedersachsen muss nicht unter der normalen staatlichen Kontrolle stehen. Es geht um die Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen. Die Kontrolle übernimmt stattdessen der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft den Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband und die Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen.
Ein Beispiel
Wenn die Emder Zusatzversorgungskasse eine neue Versicherung für Sparkassenmitarbeiter anbietet, prüft nicht das Bundesamt für Versicherungsaufsicht, sondern der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband selbst.
Begriffe
- Versicherungsaufsichtsgesetz:
- Ein Gesetz, das regelt, wie Versicherungen überwacht werden, damit sie sicher sind und Kunden nicht benachteiligt werden.
- Freistellung von der Aufsicht:
- Das bedeutet, dass eine bestimmte Stelle nicht von der normalen staatlichen Kontrolle geprüft wird.
- Träger:
- Hier: Die Organisation, die für etwas verantwortlich ist, in diesem Fall für die Versicherungskasse.
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