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ContStifG – Gesetz über die Conterganstiftung

Gesetz über die Conterganstiftung

Ausfertigung: 2005-10-13BGBl I 2005, 2967Original ansehen

ContStifG – Gesetz über die Conterganstiftung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.10.2005. Der Text hat 25 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 21 — Vergabeplan

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Der Paragraf regelt, wie die Conterganstiftung ihr Geld verteilt. Alle zwei Jahre wird ein Plan gemacht, wie viel Geld für Hilfe ausgegeben werden kann. Der Vorstand entscheidet dann, wer genau das Geld bekommt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Conterganstiftung, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Menschen, die Unterstützung von der Stiftung erhalten.

Ein Beispiel

Die Stiftung plant für die nächsten zwei Jahre, fünf Millionen Euro für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Therapien auszugeben. Der Vorstand entscheidet später, wer genau einen Zuschuss für einen neuen Rollstuhl bekommt.

Begriffe

Stiftungsrat:
Eine Gruppe von Personen, die wichtige Entscheidungen für die Stiftung trifft.
Vergabeplan:
Ein Plan, der festlegt, wie viel Geld wofür ausgegeben wird.
Geschäftsjahr:
Ein Zeitraum von zwölf Monaten, für den die Stiftung ihre Finanzen plant.
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