GtDWSVVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
GtDWSVVDV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.12.2012. Der Text hat 32 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 27 — Abschlusszeugnis
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, was passiert, wenn jemand die Prüfung für eine bestimmte Beamten-Ausbildung beim Bund besteht oder nicht besteht. Wer besteht, bekommt ein Zeugnis mit Note und Punkten. Wer nicht besteht, bekommt einen Bescheid und eine Bescheinigung über die Ausbildung.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die die Ausbildung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes machen.
Ein Beispiel
Ein Auszubildender hat die Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Er erhält ein Zeugnis, auf dem steht, dass er die Prüfung bestanden hat, und welche Note er bekommen hat.
Begriffe
- Laufbahnprüfung:
- Die Abschlussprüfung für diese spezielle Beamten-Ausbildung.
- Rangpunktzahlen:
- Punkte, die in den Prüfungen erreicht wurden und die Note bestimmen.
- Befähigung:
- Die offizielle Bestätigung, dass jemand die nötigen Fähigkeiten für die Stelle hat.
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