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KKG – Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Ausfertigung: 2011-12-22BGBl I 2011, 2975Original ansehen

KKG – Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.2011. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Eltern und werdende Eltern sollen erfahren, welche Hilfe es in ihrer Nähe gibt. Es geht um Beratung während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Dafür dürfen bestimmte Stellen den Eltern ein Gespräch anbieten, auch zu Hause.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Eltern, werdende Mütter und Väter sowie die Stellen, die für die Information zuständig sind.

Ein Beispiel

Eine junge Mutter bekommt nach der Geburt ihres Kindes einen Brief vom Jugendamt. Darin steht, dass sie sich beraten lassen kann, wie sie ihr Baby gut versorgt. Sie darf auch sagen, dass jemand zu ihr nach Hause kommt.

Begriffe

örtliche Träger der Jugendhilfe:
Das sind Behörden oder Einrichtungen, die in einer Stadt oder einem Landkreis für Kinder- und Jugendhilfe zuständig sind.
Leistungsangebote:
Damit sind Hilfen oder Beratungen gemeint, die Eltern in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Kurse oder Gespräche.
Einzugsbereich:
Das ist die Gegend oder der Bereich, in dem die Hilfe angeboten wird, meist die eigene Stadt oder der Landkreis.
Diskussion

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