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DETKTransparenzVIn Kraft

TKTransparenzV – Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt

Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt

Ausfertigung: 2016-12-19BGBl I 2016, 2977Original ansehen

TKTransparenzV – Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.2016. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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