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PflvDV – Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge nach dem Vierzehnten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge nach dem Vierzehnten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch
PflvDV – Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2012. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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