Zurück zu Gesetzen
DEOrtedtDGStiftGIn Kraft
OrtedtDGStiftG – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
OrtedtDGStiftG – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.07.2021. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
