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StDAV – Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten
Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten
StDAV – Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.10.2005. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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