KrimLV 2009 – Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes
Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes
KrimLV 2009 – Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.09.2009. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 6c — Eingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, in welchen Dienstgrad Personen starten, wenn sie bei der Polizei im Bereich Cyberkriminalität arbeiten. Sie können direkt als Kriminaloberkommissarin oder Kriminaloberkommissar eingestellt werden. Das gilt aber nur, wenn genug Geld im Haushalt dafür da ist.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die neu in den gehobenen Kriminaldienst des Bundes für Cyberkriminalität eingestellt werden.
Ein Beispiel
Eine IT-Expertin wird bei der Polizei für die Bekämpfung von Internetkriminalität eingestellt. Sie beginnt ihre Arbeit direkt als Kriminaloberkommissarin, weil genug Geld im Haushalt vorhanden ist.
Begriffe
- gehobener Kriminaldienst:
- Eine Laufbahn bei der Polizei mit bestimmten Aufgaben und Verantwortungen, meist für erfahrene Kräfte.
- Cyberkriminalität:
- Straftaten, die mit Computern oder dem Internet begangen werden, z. B. Hacking oder Betrug im Netz.
- haushaltsrechtliche Gründe:
- Regeln, die bestimmen, ob und wie viel Geld der Staat für etwas ausgeben darf.
§ 9 — Sonderregelungen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt Ausnahmen für die Aufnahme in den gehobenen Kriminaldienst des Bundes. Normalerweise gelten feste Regeln, aber bei besonderem dienstlichen Interesse können auch Beamtinnen und Beamte zugelassen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Qualifizierung machen und eine Prüfung bestehen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Beamtinnen und Beamte, die im polizeilichen oder kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst arbeiten und in den gehobenen Kriminaldienst wechseln möchten.
Ein Beispiel
Eine Polizistin mit Erfahrung im Streifendienst hat besondere Fähigkeiten in der Ermittlungsarbeit. Ihr Vorgesetzter sieht ein dienstliches Interesse, sie für den gehobenen Kriminaldienst zuzulassen. Sie muss dann eine Qualifizierung machen und eine Prüfung bestehen.
Begriffe
- gehobener Kriminaldienst:
- Eine höhere Laufbahn bei der Kriminalpolizei, in der Beamte mehr Verantwortung haben, z. B. in der Leitung von Ermittlungen.
- dienstliches Interesse:
- Ein wichtiger Grund, warum die Behörde eine Ausnahme für sinnvoll hält, z. B. besondere Fähigkeiten oder Bedarf an Personal.
- Vorbereitungsdienst:
- Eine Ausbildung oder Qualifizierung, die Beamte für eine bestimmte Laufbahn durchlaufen müssen.
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