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DEUmwStG2006§27Abs15VIn Kraft
UmwStG2006§27Abs15V – Verordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes
Verordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes
UmwStG2006§27Abs15V – Verordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.2020. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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