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MilchSonMaßG – Gesetz zur Durchführung von Sondermaßnahmen der Europäischen Union im Milchmarktbereich

Gesetz zur Durchführung von Sondermaßnahmen der Europäischen Union im Milchmarktbereich

Ausfertigung: 2016-12-20BGBl I 2016, 3045Original ansehen

MilchSonMaßG – Gesetz zur Durchführung von Sondermaßnahmen der Europäischen Union im Milchmarktbereich ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2016. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Zweck

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieses Gesetz hilft, besondere Regeln der Europäischen Union für den Milchmarkt umzusetzen. Es gilt nur, wenn die EU außergewöhnliche Maßnahmen beschließt, weil es große Probleme im Milchmarkt gibt. Das Gesetz ergänzt andere bestehende Regeln.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Landwirte, Molkereien und Unternehmen, die mit Milch und Milchprodukten handeln.

Ein Beispiel

Wenn die EU beschließt, dass Milchbauern vorübergehend mehr Geld bekommen, weil die Milchpreise stark gefallen sind, wird dieses Gesetz genutzt, um das in Deutschland umzusetzen.

Begriffe

Marktorganisationsgesetz:
Ein deutsches Gesetz, das Regeln für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten festlegt, darunter auch Milch.
Sondermaßnahmen:
Besondere Hilfen oder Regeln, die nur in Ausnahmefällen gelten, zum Beispiel bei Krisen.
außergewöhnliche Maßnahme:
Eine Regel, die nur in besonderen Situationen angewendet wird, wenn normale Regeln nicht ausreichen.
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