RdFunkAuslG – Gesetz über den deutschen Auslandsrundfunk
Gesetz über den deutschen Auslandsrundfunk
RdFunkAuslG – Gesetz über den deutschen Auslandsrundfunk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.12.1997. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt es, eine bestimmte Regel in der Wahlordnung für Personalvertretungen im öffentlichen Dienst zu ändern. Die Änderung darf durch eine Rechtsverordnung geschehen, ohne dass ein neues Gesetz nötig ist.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft diejenigen, die für die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst zuständig sind, sowie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Ein Beispiel
Wenn die Regierung beschließt, die Wahl von Personalräten zu vereinfachen, kann sie das durch eine Verordnung tun, ohne das Parlament einzuschalten.
Begriffe
- Wahlordnung:
- Eine Vorschrift, die genau regelt, wie Wahlen ablaufen, zum Beispiel für Personalvertretungen.
- Bundespersonalvertretungsgesetz:
- Ein Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Personalvertretungen im öffentlichen Dienst festlegt.
- Rechtsverordnung:
- Eine Regel, die von der Regierung erlassen wird und Gesetzeskraft hat, aber kein neues Gesetz durch das Parlament braucht.
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