Zurück zu Gesetzen
DEKaffeeV 2001In Kraft

KaffeeV 2001 – Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte

Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte

Ausfertigung: 2001-11-15BGBl I 2001, 3107Original ansehen

KaffeeV 2001 – Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.11.2001. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, was passiert, wenn jemand gegen bestimmte Regeln für Kaffee und ähnliche Produkte verstößt. Es geht um Strafen oder Bußgelder, wenn jemand falsche oder nicht erlaubte Ware verkauft.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Hersteller, Händler und alle, die Kaffee oder Kaffee-Ersatzprodukte verkaufen oder weitergeben.

Ein Beispiel

Ein Händler verkauft gemahlenen Kaffee, der nicht den vorgeschriebenen Regeln entspricht, z. B. weil er falsch gekennzeichnet ist oder verbotene Zusätze enthält.

Begriffe

In den Verkehr bringen:
Das bedeutet, ein Produkt zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder auf andere Weise an andere weiterzugeben.
Fahrlässig:
Man hat nicht absichtlich gegen die Regel verstoßen, aber nicht genug aufgepasst oder die Pflichten nicht erfüllt.
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen eine Regel, der mit einem Bußgeld bestraft wird, aber keine Straftat ist.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt