BegleitG – Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz
Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz
BegleitG – Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.1997. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 4 — Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel sagt: Wenn ein Gesetz bestimmte Regeln (Rechtsverordnungen) ändert, dürfen diese Regeln später wieder durch eine neue Verordnung angepasst werden. Das passiert aber nur, wenn es dafür eine Erlaubnis in einem anderen Gesetz gibt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden, die Verordnungen erlassen, sowie Unternehmen und Bürger, die von diesen Verordnungen betroffen sind – zum Beispiel im Bereich Telekommunikation.
Ein Beispiel
Ein Gesetz ändert die Regeln für Telefonanbieter. Später darf die Regierung diese Regeln nochmal anpassen, aber nur, wenn ein anderes Gesetz das erlaubt.
Begriffe
- Rechtsverordnungen:
- Regeln, die nicht vom Parlament, sondern von der Regierung oder Behörden gemacht werden. Sie haben Gesetzeskraft.
- Ermächtigung:
- Eine offizielle Erlaubnis, die in einem Gesetz steht. Sie erlaubt es, bestimmte Regeln zu machen oder zu ändern.
- Verordnungsrang:
- Die Stufe, auf der eine Regel gilt. Hier geht es darum, dass Verordnungen wieder wie vorher behandelt werden dürfen.
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