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PersBG – Personalrechtliches Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz

Personalrechtliches Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz

Ausfertigung: 1997-12-17BGBl I 1997, 3108Original ansehen

PersBG – Personalrechtliches Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.1997. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6 — Frauenbeauftragte

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, wann und wie eine Frauenbeauftragte für die Bundesnetzagentur bestellt wird. Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde für Strom, Gas, Telefon, Post und Bahn. Die Frauenbeauftragte soll sich um die Gleichstellung von Frauen in der Behörde kümmern.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesnetzagentur und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, besonders die Frauenbeauftragte.

Ein Beispiel

Wenn die Bundesnetzagentur neu gegründet wird, muss zwischen dem vierten und sechsten Monat danach eine Frauenbeauftragte gewählt werden. Bis dahin macht die bisherige Frauenbeauftragte des Post- und Telekommunikationsministeriums diese Arbeit weiter.

Begriffe

Frauenbeauftragte:
Eine Person, die in einer Behörde oder Firma darauf achtet, dass Frauen und Männer gleich behandelt werden.
Bundesnetzagentur:
Eine deutsche Behörde, die für Strom, Gas, Telefon, Post und Eisenbahnen zuständig ist.
Frauenfördergesetz:
Ein Gesetz, das Regeln für die Gleichstellung von Frauen in Behörden und Unternehmen enthält.
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