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DEGBZugV 2011In Kraft

GBZugV 2011 – Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr

Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr

Ausfertigung: 2011-12-21BGBl I 2011, 3120Original ansehen

GBZugV 2011 – Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.12.2011. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 12 — Ordnungswidrigkeiten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, welche Handlungen als Ordnungswidrigkeit gelten. Es geht um Pflichten von Unternehmen im Güterkraftverkehr. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen und Personen, die im Güterkraftverkehr tätig sind.

Ein Beispiel

Ein Transportunternehmen meldet der Behörde nicht, dass ein Fahrer seine Qualifikation verloren hat. Das Unternehmen legt auch keinen Nachweis darüber vor. Das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Begriffe

Ordnungswidrigkeit:
Eine Handlung, die gegen eine Regel verstößt, aber kein Verbrechen ist. Es gibt meist eine Geldstrafe.
vorsätzlich oder fahrlässig:
Vorsätzlich heißt: mit Absicht. Fahrlässig heißt: aus Unachtsamkeit oder ohne Vorsatz.
Güterkraftverkehrsgesetz:
Ein Gesetz, das Regeln für den Transport von Waren auf der Straße festlegt. Es verweist auf andere Vorschriften, die hier gelten.
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