VUDat-DV – Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
VUDat-DV – Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.12.2011. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Verkehrsunternehmensdatei
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität führt eine Liste über Unternehmen, die Güter mit Lastwagen transportieren. Diese Liste heißt Verkehrsunternehmensdatei und ist eine Datenbank. Die Regeln für den Zugang zu dieser Liste stehen in einem anderen Paragrafen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Unternehmen, die gewerblich Güter mit Lastwagen befördern, sowie Personen oder Stellen, die Zugang zu dieser Liste benötigen.
Ein Beispiel
Ein Spediteur möchte prüfen, ob ein anderes Transportunternehmen offiziell registriert ist. Er kann in der Verkehrsunternehmensdatei nachschauen, ob das Unternehmen dort eingetragen ist.
Begriffe
- Verkehrsunternehmensdatei:
- Eine offizielle Liste (Datenbank) mit Unternehmen, die Güter mit Lastwagen transportieren.
- Bundesamt für Logistik und Mobilität:
- Eine Behörde in Deutschland, die für Transport und Logistik zuständig ist.
- Güterkraftverkehrsgesetz:
- Ein Gesetz, das Regeln für den Transport von Gütern mit Lastwagen festlegt.
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