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DETierSchVersVIn Kraft
TierSchVersV – Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
TierSchVersV – Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.08.2013. Der Text hat 51 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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