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WBStiftG – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
WBStiftG – Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.10.1994. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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