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InfrGG – Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen

Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen

Ausfertigung: 2017-08-14BGBl I 2017, 3122, 3141Original ansehen

InfrGG – Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.08.2017. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9 — Parlamentarische Kontrolle

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie das Parlament die Arbeit der neuen Autobahn-Gesellschaft überwacht. Die Regierung muss das Parlament regelmäßig über wichtige Entscheidungen informieren. Das Parlament darf auch Fragen an die Chefs der Gesellschaft stellen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesregierung, das Parlament und die Geschäftsführung der Autobahn-Gesellschaft sowie deren Tochterfirmen.

Ein Beispiel

Wenn die Autobahn-Gesellschaft plant, eine neue Maut-Technik einzuführen, muss die Regierung das Parlament darüber informieren. Die Abgeordneten dürfen dann die Chefs der Gesellschaft zu einer Sitzung einladen und Fragen stellen.

Begriffe

Parlamentarische Kontrolle:
Das Parlament (z. B. der Bundestag) prüft, ob die Regierung und staatliche Unternehmen ihre Arbeit richtig machen.
Bundesbeteiligungen:
Unternehmen, an denen der Bund (also der Staat) ganz oder teilweise beteiligt ist.
Gremium:
Eine Gruppe von Personen, die bestimmte Aufgaben hat, hier: die Kontrolle der Autobahn-Gesellschaft.
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