Zurück zu Gesetzen
DESTzVIn Kraft
STzV – Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
STzV – Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.11.2005. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
