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DEEBABGebVIn Kraft

EBABGebV – Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle und der bestimmten Stelle

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle und der bestimmten Stelle

Ausfertigung: 2021-07-21BGBl I 2021, 3182Original ansehen

EBABGebV – Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.07.2021. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Höhe der Auslagen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, welche zusätzlichen Kosten in den Gebühren für bestimmte Dienstleistungen des Eisenbahn-Bundesamtes enthalten sind. Normalerweise sind Reisekosten, externe Prüfer oder Sachverständige schon in der Gebühr inbegriffen. Manche Kosten können aber extra berechnet werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen und Personen, die Dienstleistungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle oder der bestimmten Stelle in Anspruch nehmen.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen beantragt eine Genehmigung für eine neue Bahnstrecke. Das Eisenbahn-Bundesamt holt einen externen Gutachter hinzu. Dessen Kosten sind meist schon in der Gebühr enthalten. Falls aber ein besonderes Anhörungsverfahren nötig ist, können dafür zusätzliche Auslagen anfallen.

Begriffe

Auslagen:
Das sind Kosten, die zusätzlich zu einer Gebühr entstehen, zum Beispiel für Reisen oder Gutachten.
Anhörungsverfahren:
Ein Verfahren, bei dem betroffene Personen oder Gruppen ihre Meinung zu einem Vorhaben äußern können, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Umweltverträglichkeitsprüfung:
Eine Prüfung, die zeigt, ob ein Vorhaben die Umwelt stark belastet oder nicht.
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