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DEeBAnzVIn Kraft

eBAnzV – Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Ausfertigung: 2006-12-15BGBl I 2006, 3202Original ansehen

eBAnzV – Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.12.2006. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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