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DEeBAnzVIn Kraft
eBAnzV – Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
eBAnzV – Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.12.2006. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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