BSV 1998 – Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1998 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1998
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1998 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1998
BSV 1998 – Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.1997. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Beitragssätze in der Rentenversicherung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel legt fest, wie hoch die Beiträge für die Rentenversicherung im Jahr 1998 sind. Es gibt zwei verschiedene Sätze: einen für normale Arbeiter und Angestellte und einen höheren für Bergleute.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle versicherten Arbeiter, Angestellten und Bergleute, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ein Beispiel
Ein Angestellter verdient 2000 Euro brutto im Monat. Davon werden 20,3 Prozent (also 406 Euro) für die Rentenversicherung abgezogen.
Begriffe
- Beitragssatz:
- Der Prozentsatz vom Lohn, der für die Rentenversicherung gezahlt werden muss.
- Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten:
- Die normale gesetzliche Rentenversicherung für die meisten Arbeitnehmer.
- knappschaftliche Rentenversicherung:
- Eine spezielle Rentenversicherung für Bergleute und Beschäftigte im Bergbau.
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