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BImAG – Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Ausfertigung: 2004-12-09BGBl I 2004, 3235Original ansehen

BImAG – Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.12.2004. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 12 — Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, welche Regeln für die Mitarbeiter und Auszubildenden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gelten. Sie bekommen die gleichen Tarifverträge und Bestimmungen wie andere Bundesbedienstete. Manche Angestellte können auch mehr Geld oder Sonderleistungen erhalten, wenn es für ihre Aufgaben nötig ist.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden, die bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben arbeiten.

Ein Beispiel

Ein Mitarbeiter der Bundesanstalt bekommt das gleiche Gehalt wie ein Kollege in einem anderen Bundesamt, weil beide nach dem gleichen Tarifvertrag bezahlt werden. Ein Spezialist mit besonderen Aufgaben könnte aber ein höheres Gehalt erhalten, wenn seine Arbeit das erfordert.

Begriffe

Tarifverträge:
Verträge, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden. Sie legen Löhne, Arbeitszeiten und andere Bedingungen für eine Gruppe von Beschäftigten fest.
außertarifliches Angestelltenverhältnis:
Ein Arbeitsverhältnis, das nicht nach den normalen Tarifverträgen bezahlt wird. Hier können Gehalt und Leistungen individuell vereinbart werden.
übertarifliche Leistungen:
Zusätzliche Zahlungen oder Vorteile, die über das hinausgehen, was im Tarifvertrag festgelegt ist.
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