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DEGtDBWVAPrVIn Kraft
GtDBWVAPrV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
GtDBWVAPrV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.10.2009. Der Text hat 49 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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