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DERefiRegVIn Kraft

RefiRegV – Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung

Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung

Ausfertigung: 2006-12-18BGBl I 2006, 3241Original ansehen

RefiRegV – Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.2006. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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