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DEAnzV 2006In Kraft

AnzV 2006 – Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Ausfertigung: 2006-12-19BGBl I 2006, 3245Original ansehen

AnzV 2006 – Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.2006. Der Text hat 55 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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