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HRFEG – Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern

Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern

Ausfertigung: 1997-12-22BGBl I 1997, 3251Original ansehen

HRFEG – Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.1997. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 5 — Umsetzung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel sagt: Bund und Länder müssen eine bestimmte Regel aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz bis zum 1. Januar 2001 umsetzen. Es geht darum, wie Haushalte (also Einnahmen und Ausgaben) geplant und durchgeführt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft den Bund (also die deutsche Regierung) und alle 16 Bundesländer.

Begriffe

Haushaltsgrundsätzegesetz:
Ein Gesetz, das grundlegende Regeln für die Haushalte von Bund und Ländern festlegt, z. B. wie Geld eingenommen und ausgegeben wird.
Bund:
Damit ist die deutsche Regierung und ihre Verwaltung gemeint, also der Staat auf nationaler Ebene.
Länder:
Damit sind die 16 Bundesländer in Deutschland gemeint, z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Berlin.
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