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PodG – Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen
Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen
PodG – Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.12.2001. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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