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PodG – Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen

Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen

Ausfertigung: 2001-12-04BGBl I 2001, 3320Original ansehen

PodG – Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.12.2001. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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