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DEAusbErstVIn Kraft
AusbErstV – Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung
Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung
AusbErstV – Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2006. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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