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MeistPrFRGlV – Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Ausfertigung: 1997-12-22BGBl I 1997, 3324Original ansehen

MeistPrFRGlV – Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.1997. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Gleichstellung von Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Französische Meisterprüfungs-Zeugnisse im Handwerk gelten in Deutschland genauso wie deutsche Meisterprüfungs-Zeugnisse. Welche französischen Zeugnisse das genau sind, steht in einer Liste im Anhang der Verordnung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen mit einem französischen Meisterprüfungs-Zeugnis im Handwerk, die in Deutschland arbeiten wollen.

Ein Beispiel

Ein französischer Bäckermeister mit einem französischen Meister-Zeugnis darf in Deutschland eine Bäckerei eröffnen, ohne nochmal eine deutsche Meisterprüfung machen zu müssen.

Begriffe

Meisterprüfung:
Eine Prüfung, die zeigt, dass jemand ein Handwerk sehr gut beherrscht und einen eigenen Betrieb führen darf.
Gleichstellung:
Dass etwas (hier: ein Zeugnis) genauso behandelt wird wie etwas anderes (hier: ein deutsches Zeugnis).
Anlage:
Ein Teil der Verordnung, in dem zusätzliche Informationen oder Listen stehen.
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